Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom KiezLab

 
Stand: 14-06-2025

Vertragsgegenstand


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung des KiezLab, das im Auftrag der Amazon Web Services Development Center Germany GmbH – nachfolgend „Amazon“ genannt – von der gemeinnützigen Organisation Junge Tüftler gGmbH – nachfolgend „Betreiber oder Vermieter“ genannt – betrieben wird. 
(2) Diese AGB finden Anwendung für sämtliche Verträge zwischen dem Vermieter und den Nutzerinnen des KiezLabs – nachfolgend „Mieter oder Mitglieder“ genannt, die über die Website oder andere Kanäle, Buchungen von Arbeitsplätzen, Räumen oder sonstigen Leistungen des KiezLabs tätigen. Dazu gehört insbesondere die unentgeltliche, nicht-exklusive Nutzung von Räumlichkeiten sowie festen oder flexiblen Coworking-Arbeitsplätzen im 2. Obergeschoss des Gebäudes an der Warschauer Straße / Tamara-Danz-Straße / Helen-Ernst-Straße, 10243 Berlin.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen der Mieter finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Nutzungszweck und Vertragsbindung

(1) Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der beschriebenen Zielsetzung Vision der Community Etage genutzt werden. Eine Änderung des Nutzungszwecks ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

(2) Der Vermieter erbringt Coworking- und Raumleistungen auf Grundlage eines Mitgliedschaften Modells mit dem jeweiligen Mieter. Mieter können natürliche oder juristische Personen z. B. Unternehmen, Vereine oder andere Organisationen, die einen gemeinnützigen Zweck erfüllen. Im Fall einer Organisation als Mieter muss diese die namentlich benannten Nutzerinnen im Voraus gegenüber dem Vermieter schriftlich oder digital mitteilen. Nur diesen Personen ist die Nutzung der Räumlichkeiten und der damit verbundenen Zugänge gestattet. Eine Weitergabe der Zugangsberechtigungen an nicht registrierte Dritte ist nicht zulässig. Das Vertragsverhältnis ist nicht übertragbar. Eine Untervermietung oder anderweitige Überlassung an unbefugte Dritte sowie die Abtretung von Rechten aus dem Vertrag sind ausgeschlossen. Zugangsschlüssel, Zugangskarten oder digitale Zugänge dürfen ausschließlich von den benannten Nutzerinnen verwendet werden und sind nicht weiterzugeben.

Verbindlichkeit des Code of Conduct

Der vom Vermieter definierte Code of Conduct ist integraler Bestandteil dieser AGB. Er gilt verbindlich für sämtliche Personen, die die durch den Vermieter zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten des KiezLabs – betreten oder nutzen.

Nutzungsvoraussetzungen, Hausordnung und Verhaltensregeln 

Der Mieter versichert mit Vertragsschluss, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

(1) Der Mieter verfolgt Wirkungsziele innerhalb Berlins, die im Einklang mit der beschriebenen Vision der Community Etage stehen. 

(2) Der Mieter ist als Non-Profit-Organisation anerkannt und ausschließlich gemeinnützig tätig, insbesondere in der Organisation und Durchführung von Bildungsangeboten im Bereich digitaler Bildung, praxisorientierter Medienbildung, Medienkompetenz, technologische Grundlagen, Programmierung sowie kreativer und praktischer Gestaltung (z. B. in Form von Kursen, Workshops, Camps, Schulungen oder Unterrichtseinheiten in Präsenz oder digital). 

(3) Die Nutzung der Coworking- und Meetingräume erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser gemeinnützigen Tätigkeit. 

(4) Die Räumlichkeiten im KiezLab werden ausschließlich montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr betreten und genutzt. Ein Zugang außerhalb dieses Zeitraums ist nicht möglich; das Verlassen der Fläche ist jederzeit möglich.

(5) Der räumliche Wirkungsschwerpunkt des Mieters liegt im Umkreis von 11 Kilometern um den Standort des KiezLabs. 

(6) Der Mieter hat ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular zur Mitgliedschaft eingereicht. 

(7) Natürliche Personen als Mieter sind volljährig (mindestens 18 Jahre alt). 

(8) Der Mieter verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung des Code of Conduct und gewährleistet, dass sämtliche Mitarbeitende, Mitglieder und von ihm beauftragte Personen, die Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten, über den Code informiert sind und diesen ebenfalls einhalten.

(9) Der Mieter verpflichtet sich, die bestehende Hausordnung sowie weitere interne Regelungen, die Amazon und der Vermieter zur sicheren, gemeinschaftlichen und effizienten Nutzung der Mieträume aufstellen und alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften einzuhalten. Änderungen der Hausordnung werden dem Mieter in Textform vom Vermieter mitgeteilt.

(10) Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, auf eigene Kosten alle behördlich erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen oder Anzeigen einzuholen, die für die Durchführung seiner gemeinnützigen Tätigkeiten notwendig sind – unabhängig davon, ob diese an einen bestimmten Ort oder an die Art der Tätigkeit gebunden sind (z. B. Veranstaltungen, Bildungsangebote, Aufsichtspflichten, Jugendschutzvorgaben etc.).

(11) Der Mieter erkennt den Verhaltenskodex an, welcher u. a. die Zahlung von Bestechungsgeldern untersagt – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Ebenso erklärt er sich, wie bereits zuvor ausgeführt, mit dem Code of Conduct (Anlage 2) für die Räume selbst einverstanden.  Der Mieter verpflichtet sich, keine Handlungen zu veranlassen oder zuzulassen, die gegen geltende Antikorruptionsgesetze verstoßen, einschließlich des US Foreign Corrupt Practices Act und des UK Bribery Act 2010. Er wird außerdem etwaige Verstöße oder Versuche unzulässiger Einflussnahme umgehend an den Vermieter melden und uneingeschränkt bei Untersuchungen mitwirken.

(12) Der Mieter verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Nutzung der bereitgestellten Räumlichkeiten und Leistungen im KiezLab sämtliche anwendbaren Import-, Re-Import-, Export-, Re-Export-, Sanktions- und Antiboykottvorschriften sowie sonstige außenwirtschaftsrechtliche Regelungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere – jedoch nicht abschließend – die Bestimmungen der Export Administration Regulations (EAR), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) sowie die von der US-amerikanischen Behörde Office of Foreign Assets Control (OFAC) verwalteten Sanktionsprogramme.  Der Mieter gewährleistet zudem, dass sämtliche von ihm entsandten oder beauftragten Personen, Mitglieder oder sonstige Dritte, die Zugang zu den Räumlichkeiten des KiezLabs erhalten, diese Vorschriften ebenfalls uneingeschränkt einhalten.

(13) Der Mieter verpflichtet sich zu einem respektvollen und sorgsamen Umgang mit Räumen, Einrichtung, Technik sowie anderen Nutzerinnen.

(14) Der Mieter ist für alle Personen verantwortlich, denen er Zugang zum Mietobjekt gewährt. Er hat die Namen seiner volljährigen Besucher nebst Dauer des Besuches zu notieren und diese Besucherliste dem Vermieter zum Ende eines Monats sowie auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

(15) Der Mieter ist verantwortlich, minderjährige Personen, die sich im Rahmen seiner Nutzung des Mietobjekts im Gebäude aufhalten – insbesondere Teilnehmende von vom Mieter organisierten Veranstaltungen wie Workshops – jederzeit angemessen zu beaufsichtigen. Er verpflichtet sich sicherzustellen, dass keine minderjährigen Personen unbeaufsichtigt im Gebäude sind. Der Mieter übernimmt die volle Aufsichtspflicht und sorgt dafür, dass während der Anwesenheit von Minderjährigen stets genügend geeignete Aufsichtspersonen – die vom Mieter gestellt werden – vor Ort sind.

(16) Der Mieter verpflichtet sich, die zulässige Maximalbelegung von 400 Personen auf der zweiten Etage jederzeit einzuhalten; eine Überschreitung dieser Obergrenze ist unzulässig und kann zur sofortigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses führen. Geplante Veranstaltungen, bei denen mit erhöhtem Personenaufkommen zu rechnen ist, sind rechtzeitig und im Voraus mit dem Vermieter abzustimmen, um eine ordnungsgemäße Nutzung und Koordination innerhalb der Fläche sicherzustellen.

(17) Der Mieter trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeitenden, Mitglieder, Besucher, Teilnehmende sowie von ihm beauftragte Personen keine Bereiche außerhalb der zugewiesenen Fläche betreten – ausgenommen hiervon sind lediglich die Flächen, die unmittelbar dem Zugang zur zugewiesenen Fläche dienen.

(18) Elektrische Geräte des Mieters müssen den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

(19) Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich zu melden.

(20) ​​Der Mieter hat sicherzustellen, dass jedes seiner Mitglieder und jeder seiner Besucher die Bestimmungen dieses Vertrags einhält.

(21) Der Hauptvermieter: Amazon Web Services Development Center Germany GmbH, behält die Kontrolle, den Besitz und die Verwaltung der Mietfläche und ist berechtigt, diese zu angemessenen Zeiten zu betreten, um Inspektionen (einschließlich Sicherheitsüberprüfungen) durchzuführen, Reparaturen, Erweiterungen oder Veränderungen vorzunehmen sowie Dienstleistungen für die Mietfläche oder sonstiges Eigentum des Hauptvermieters zu erbringen. Der Mieter hat kein Recht, sowohl dem Vermieter als auch Amazon den Zugang zur Mietfläche zu verwehren.

(22) Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, die bereitgestellte Infrastruktur (einschließlich Internetzugang) sowie die Adresse des KiezLabs nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, darüber unrechtmäßige, diskriminierende, anstößige oder gesetzeswidrige Inhalte oder Materialien zu übermitteln, zu speichern oder zu verbreiten. Ebenso untersagt ist jede Nutzung, die Straftatbestände erfüllt, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder zu zivilrechtlicher Haftung führen kann.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mieter bei sittenwidrigem, anstößigem oder das Ansehen des KiezLabs beeinträchtigendem Verhalten von der weiteren Nutzung der Räumlichkeiten und Leistungen auszuschließen.

(23) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Ausnahmen (z. B. Assistenztiere) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

(24) Das Rauchen ist im gesamten KiezLab untersagt.

(25) Der Mieter darf keine baulichen Veränderungen vornehmen.

Leistungsbeschreibung 

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von der Junge Tüftler gGmbH als Betreiber des KiezLabs ist die zeitlich befristete, kostenfreie nicht-exklusive Nutzung von Räumen sowie festen oder flexiblen Arbeitsplätzen („Coworking-Arbeitsplätze“),  im 2. Obergeschoss des Gebäudes an der Warschauer Straße, Tamara-Danz-Straße, Helen-Ernst-Straße, 10243 Berlin. 

(2) Betriebskosten, Reinigung, Internetzugang, Strom, Wasser und Heizung werden von der Amazon Web Services Development Center Germany GmbH übernommen und sind für alle Nutzerinnen des KiezLabs kostenfrei.

(3) Der Vermieter stellt Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Mit diesen ist sorgfältig umzugehen. Eine missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Buchung und Vertragsschluss

(1) Die Buchung von Coworking-Arbeitsplätzen, Besprechungsräumen oder sonstigen Leistungen erfolgt über das digitale Buchungssystem ‚Cobot‘, das der Vermieter auf der Website des KiezLabs zur Verfügung stellt.

(2) Buchungsberechtigt sind ausschließlich registrierte Nutzerinnen, die zuvor die Mitgliedschaft im KiezLab beantragt und vom Vermieter bestätigt bekommen haben. Voraussetzung für eine Buchung ist zudem die vorherige Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs bestätigt der/die Nutzerin, dass die im Rahmen der Buchung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderungen der personenbezogenen Daten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Kosten oder Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben oder eine unterlassene Mitteilung entstehen, trägt der/die Nutzerin.

(3) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs geben die Nutzerinnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.

(4) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Buchungsanfrage anzunehmen. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots dar.

(5) Vor der erstmaligen Nutzung muss sich jede/r Nutzerin am Empfang des KiezLabs während der Öffnungszeiten melden und ggfs. ausweisen.

(6) Bei jedem Besuch muss jeder Mieter in Cobot eingecheckt werden. Dies kann durch den Mieter selbst oder durch das Empfangspersonal des KiezLab gemacht werden. Der Betreiber behält es sich vor, jederzeit zu überprüfen, ob der Mieter sich ordnungsgemäß angemeldet hat.

Kündigung des Vertrages, Abbruch der Veranstaltung, Ausschluss von Veranstaltungsteilnehmern

(1) Der Abschluss dieses Vertrags erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass: 

(i) der Hauptmietvertrag zwischen der Amazon Web Services Development Center Germany GmbH (als Hauptvermieter) und dem Betreiber (Junge Tüftler gGmbH) während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags nicht gekündigt, aufgehoben oder aus sonstigen Gründen beendet wird; und 
(ii) der Hauptvermieter die Nutzung der Mietfläche durch den Betreiber nicht untersagt. 

(2) Sollte eine der genannten Bedingungen eintreten, endet dieser Vertrag automatisch und mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Bereits entstandene Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bleiben hiervon unberührt.

(3) Der zwischen dem Mieter und Vermieter geschlossene Vertrag kann außerordentlich durch den Vermieter aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Ein wichtiger Grund liegt in der Regel vor, wenn: 

  • • durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Personen-, Sachschäden oder Gewalt zu befürchten sind; 
  • • der Vermieter nach Abschluss des Vertrages von Umständen Kenntnis erlangt, aus denen sich bei vernünftiger Betrachtungsweise unter Abwägung aller Umstände Anlass zur Sorge gibt, dass die von der Mieterin geplante Veranstaltung bestehenden Gesetzen zuwider läuft und/oder die Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellt und/oder die berechtigte Sorge dazu besteht, dass Besucher, Personal, oder andere Personen geschädigt oder die Mietobjekte beschädigt werden; 
  • • der Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen oder Genehmigungen trotz Aufforderung durch den Vermieter nicht erbracht wird; 
  • • der Mieter den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung des  Vermieters  ändert eine Nutzung/Überlassung/Untervermietung an Dritte ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters; 
  • • ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt; ein Verstoß gegen die AGBs vorliegt.

(4) Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung während der Durchführung der Veranstaltung vor, ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich abzubrechen und den Mieter sowie die weiteren Berechtigten (Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Mieters, dessen Angestellte) sowie sämtliche Veranstaltungsteilnehmer aus dem KiezLab zu verweisen. 

(5) Der Vermieter behält sich ferner das Recht vor, bei Verstößen gegen die geltendenden Regelungen (AGBs, Hausordnung, etc.) einzelne Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und ihnen diesen Hausverbot zu erteilen. 

(6) Macht der Vermieter von der fristlosen Kündigung Gebrauch, so hat der Mieter weder einen Anspruch auf Schadenersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen, seines entgangenen Gewinns oder anderer Ansprüche.

(7) Unabhängig hiervon kann jede Partei den Untermietvertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen schriftlich kündigen.


Verkehrssicherungspflicht 


Der Mieter übernimmt während der Nutzungsdauer sämtliche sicherheitsrechtlichen Verpflichtungen nach öffentlich-rechtlichem Verkehrs- und Arbeitsrecht, vorbehaltlich der Sicherheitsanweisungen, die ihm zuvor durch den Vermieter im Rahmen einer Sicherheitseinweisung vermittelt wurden. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefährdung Dritter entsteht. 

Zustand, Übergabe und Rückgabe

Der Mieter akzeptiert das bereitgestellten Räumlichkeiten so, wie sie sind, in ihrem gegenwärtigen Zustand und wie diese bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll dokumentiert sind. Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten im gleichen Zustand zurückzugeben.

Im Falle der Beendigung oder des Ablaufs des Nutzungsvertrags hat der Mieter auf eigene Kosten sämtliche Materialien, Unterlagen, persönlichen Gegenstände sowie sonstige dem Mieter, seinen Mitgliedern oder Gästen gehörende Sachen unverzüglich aus der Mietfläche zu entfernen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Schäden an der Mietfläche oder dem Gebäude entstehen.

Der Mieter ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Schlüssel, Zutrittskarten oder sonstige Zugangsmittel für die Mietfläche und die betreffenden Räumlichkeiten unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Einbauten, Vorrichtungen oder fest angebrachte Einrichtungen, die zur Mietfläche oder dem Gebäude gehören, zu entfernen.

Haftung

(1) Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für anfängliche Mängel und/oder die Tauglichkeit des Mietobjektes für die vom Mieter verfolgte Nutzung sowie für die Versorgung des Mietobjektes mit Strom, Wasser, Wärme und/oder mit einem Internetzugang. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Gesundheit oder des Körpers. 

(2) Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeitenden, Gäste oder andere von ihm eingeladene Dritte verursacht wurden – unabhängig davon, ob vorsätzlich oder fahrlässig. Er stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter oder Dritte resultieren, sofern diese auf den Mieter zurückzuführen sind. Sollte ein solcher Schaden eintreten, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich und spätestens innerhalb von vierundzwanzig Stunden (bzw. im Notfall sofort) zu informieren.

(3) Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, zur Nutzung der Räumlichkeiten eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen dem Vermieter nachzuweisen. Diese Versicherung muss insbesondere Personen- und Sachschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Körperverletzungen oder Tod) sowie eine Arbeitgeberhaftpflicht abdecken. 

Kinderschutz 

Als Mitglied erkläre ich mich bereit, die Regeln von Junge Tüftler gGmbH im Umgang mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren einzuhalten (https://tueftellab.de/regeln_im_miteinander/). Bei Kinderschutz-Vorfällen in den Räumen des KiezLab meldet der Mieter diese Vorfälle umgehend bei der des Vermieters zuständigen Stelle (siehe Kontaktformular https://tueftellab.de/regeln_im_miteinander/). 

Zudem erklärt der Mieter dem Vermieter für alle Personen, die sich im KiezLab aufhalten und mit Menschen unter 18 Jahren zusammenarbeiten, ein entsprechendes erweitertes Führungszeugnis geprüft hat und darin keine bedenklichen Hinweise erkennen konnte. Auf diese Prüfung hat im Rahmen eines Kinderschutz-Vorfalls der Vermieter ein Recht auf Einsicht. 

Sicherheit und Gesundheitsschutz

(1) Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dies gilt sowohl für behördliche Vorgaben durch zuständige öffentliche Stellen als auch für interne Richtlinien des Vermieters – insbesondere im Hinblick auf Infektionsschutz und Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 oder anderen ansteckenden Krankheiten. 

Der Mieter stellt sicher, dass auch seine Mitarbeitenden, beauftragten Dritten sowie Gäste diese Vorschriften uneingeschränkt befolgen. 

(2) Es ist dem Mieter untersagt, Gegenstände in die zugewiesenen Räumlichkeiten einzubringen oder dort zu lagern, die durch eine zuständige Behörde verboten sind oder ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters als gefährlich, brennbar, entzündlich oder sicherheitsgefährdend eingestuft werden.

(3) Rettungswege und Feuerwehrbewegungszonen sind zu jeder Zeit freizuhalten.

Gema- Verantwortung

Der Mieter verpflichtet sich, eigenverantwortlich zu prüfen, ob für die von ihm genutzten Räume und die dort stattfindenden Aktivitäten eine Anmeldung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) erforderlich ist.

Sofern eine GEMA-Pflicht besteht, übernimmt der Mieter die fristgerechte Anmeldung und Begleichung sämtlicher anfallender Gebühren in eigener Verantwortung.

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen, Forderungen oder Kosten frei, die durch eine Nichtanmeldung oder Nichtzahlung gegenüber der GEMA entstehen.

Bild-, Video-, und Tonaufnahmen

Das Anfertigen von Bild-, Video- oder Tonaufnahmen in den Räumlichkeiten des Coworking Spaces ist grundsätzlich untersagt, sofern nicht alle erkennbaren bzw. betroffenen Personen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Dies gilt insbesondere für Gemeinschaftsflächen und Arbeitsbereiche. 

Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 

Der Mieter verpflichtet sich, etwaige Aufnahmen nur im Rahmen der geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zu nutzen. Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Ausschlusses vom weiteren Zugang zu den Räumlichkeiten.

Datenschutz

(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die auf der Website des Vermieters eingesehen werden kann. 

(2) Der Vermieter darf Daten der Mieter an andere Mieter weitergeben, um eine aktive Vernetzung von Mietern untereinander zu ermöglichen. Dies umfasst folgende Daten: Namensdaten, Kontaktdaten, Angaben zu Organisationszugehörigkeit/Firmenzugehörigkeit, Angaben zu Rolle/Funktion innerhalb der Firma. 

(3) Der Mieter, der Daten empfängt, verpflichtet sich, diese Daten nur für den in (2) genannten Zweck zu verwenden und dabei alle geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Sofern der Mieter, der die Daten empfängt, gegen diese Bestimmungen verstößt, stellt er den Vermieter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Mietern und Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, dem Vermieter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

Verschwiegenheit 

Der Mieter ist zur Verschwiegenheit über alle durch die Vereinbarung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Das gilt auch für die zur Verfügung gestellten oder in Zusammenarbeit entstandenen Unterlagen.

Änderungen der AGB

Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Mieter rechtzeitig informiert. 

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters. 
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.